@@ -17,33 +17,34 @@ Der Sitz des Vereins ist Siegen.
## § 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am 31.12. diesen Jahres.
## § 4 Zweck
Aus der Präambel sind die folgenden Ziele vorgegeben:
1. "Der Chaos Computer Club Siegen setzt die Ziele des CCC lokal um." Die vom CCC übernommene Ziele sind:
1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Congresse, Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte
3. Herausgabe multi-medialer Publikationen
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise
6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen
7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
2. "das HaSi selber zu unterstützen". Die vom HaSi übernommenen Ziele sind:
1. Gemeinschaftliche Entwicklung von Software sowie elektronischen Schaltungen,
2. Information der Öffentlichkeit
3. Anleitung zum kritischen Umgang mit elektronischen Medien, Software und Hardware.
3. "dem HaSi eine Schnittstelle zum CCC zu sein und dem CCC eine Schnittstelle zum HaSi zu sei." Die sich daraus ergebene Ziele sind:
1. Anerkennung als Erfahrungsaustauschskreis (Erfa) Siegen des CCC
2. Fördern und Vorbereiten der Entscheidungsfindung im CCC
3. Mitgliederwerbung für den CCC
4. Ziele des CCC lokal umzusetzen.
## § 5 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
3. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
## § 4 Zweck und Selbstlosigkeit
1. Aus der Präambel sind die folgenden Zwecke vorgegeben:
1. "Der Chaos Computer Club Siegen setzt die Ziele des CCC lokal um." Die vom CCC übernommene Ziele sind:
1. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
2. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen sowie Konferenzen.
3. Herausgabe multi-medialer Publikationen.
4. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
5. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise.
6. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen.
7. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie.
8. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder.
9. Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Clubs vereinbar sind.
10. Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche richten.
2. "das HaSi selber zu unterstützen". Die vom HaSi übernommenen Ziele sind:
1. Gemeinschaftliche Entwicklung von Software sowie elektronischen Schaltungen,
2. Information der Öffentlichkeit
3. Anleitung zum kritischen Umgang mit elektronischen Medien, Software und Hardware.
3. "dem HaSi eine Schnittstelle zum CCC zu sein und dem CCC eine Schnittstelle zum HaSi zu sei." Die sich daraus ergebene Ziele sind:
1. Anerkennung als Erfahrungsaustauschskreis (Erfa) Siegen des CCC
2. Fördern und Vorbereiten der Entscheidungsfindung im CCC
3. Mitgliederwerbung für den CCC
4. Ziele des CCC lokal umzusetzen.
1. Der Verein ist selbstlos tätig.
1. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
## § 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche Personen werden, die eine Mitgliedschaft im CCC und im HaSi nachweisen können.